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   BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 214/78   

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https://dejure.org/1980,3312
BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 214/78 (https://dejure.org/1980,3312)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1980 - 4 AZR 214/78 (https://dejure.org/1980,3312)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1980 - 4 AZR 214/78 (https://dejure.org/1980,3312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufnahme von Schreiben in die eigene Personalakte - Unterscheidung zwischen materiellen und formellen Personalakten - Vollständigkeit und Richtigkeit der Personalakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 214/78
    Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, daß der Arbeitnehmer auch dann auf Einsicht in materielle Personalakten klagen kann, wenn sie vom Arbeitgeber nicht in den formellen Personalakten aufbewahrt werden (vgl. BVerwGE 12, 296 [299]).

    Damit dienten sie einem Zweck, der außerhalb des durch das Volontärverhältnis der Parteien begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt und folglich in keinem inneren Zusammenhang mit dem Volontärverhältnis steht (vgl. BVerwGE 12, 296 [300]).

    Ein innerer Zusammenhang mit dem Volontärverhältnis könnte in einem solchen Falle allenfalls dann bejaht werden wenn es sich um Äußerungen eines Dienstvorgesetzten des Klägers handelte (vgl. BVerwGE 12, 296 [301]).

    Ein solcher Zusammenhang konnte nach den zutreffenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts dadurch begründet werden, daß dem Kläger die Übernahme als Konservator zur Anstellung verbindlich zugesagt wurde oder seine Einstellung als Konservator zur Anstellung als wesensgemäße Fortsetzung des Volontärverhältnisses anzusehen wäre (vgl. BVerwGE 12, 296 [301]).

  • BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71

    Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 214/78
    Er genügt den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, der als Prozeßvoraussetzung auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten ist (BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst).

    Deshalb müssen Schriftstücke, deren Herausgabe aus oder Hereinnahme in Akten verlangt wird, so genau bezeichnet werden, daß sie im Vollstreckungsverfahren ohne weitere Aufklärung identifizierbar sind (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst m.w.N.).

  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 214/78
    Sie sollen ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Bediensteten geben (BAG AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht m.w.N.).

    Nach der allgemeinen Fürsorgepflicht hat sich der Arbeitgeber für die Belange des Arbeitnehmers einzusetzen, auf sein Wohl bedacht zu sein und alles zu unterlassen, was den berechtigten Interessen des Arbeitnehmers schaden könnte (vgl. BAG AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG und BAG AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 214/78
    Ob hierin ein Ermessensfehler lag, kann der Senat nur aufgrund einer Verfahrensrüge nach § 143 ZPO prüfen (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 70 BAT) Eine solche Verfahrensrüge hat der Kläger nicht angebracht.
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 214/78
    Daraus folgt, daß der Arbeitgeber alle Personalakten im materiellen Sinne auch zu den formellen Personalakten zu nehmen hat (BVerwGE 15, 3 [12]).
  • BGH, 03.07.1972 - III ZR 134/71

    Enteignungsentschädigung bei faktischer Bausperre

    Auszug aus BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 214/78
    Ob und in welcher Form der Arbeitgeber Personalakten führt, liegt deshalb in seinem Organisationsermessen (vgl. Rothe, DB 1972, 1920 [BGH 03.07.1972 - III ZR 134/71]).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

    Unter "Personalakte" wird nach herrschender Meinung jede Sammlung von Unterlagen verstanden, die mit dem Arbeitnehmer in einem inneren Zusammenhang steht, und zwar unabhängig von Form, Material, Stelle und Ort, an dem sie geführt wird (BAG, 7. Mai 1980 - 4 AZR 214/78, Rn. 11, juris).
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    aa) Unter Personalakten im formellen Sinn sind diejenigen Schriftstücke und Unterlagen zu verstehen, welche der Arbeitgeber als "Personalakte" führt und die diesen als Bei-, Neben- oder Sonderakten zugeordnet sind (BAG 7. Mai 1980 - 4 AZR 214/78 - juris Rn. 12, AuR 1981, 124) .
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 180/19

    Urlaubsabgeltung; Verjährung

    Unter der Personalakte (im formellen wie im materiellen Sinne) wird eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen verstanden, die der Arbeitgeber im Hinblick auf die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Bediensteten führt (vgl. BAG, Urteil vom 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 -, juris, Rn. 13; BAG 7. Mai 1980 - 4 AZR 214/78 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

    Der Begriff der Personalakte wird hier nach gleichlautenden materiellen Kriterien bestimmt (vgl. etwa BAG, Urteile vom 7. Mai 1980 - 4 AZR 214/78 - ArbuR 1981, 124 = juris Rn. 11 f. und vom 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - NJW 2011, 1306 Rn. 13).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 110/07

    Personalakten - Ablehnung einer Paginierungspflicht

    In die formellen Personalakten sind deshalb alle Unterlagen aufzunehmen, die sich materiell auf das Arbeitsverhältnis beziehen (st. Rspr. vgl. schon BAG 25. Februar 1959 - 4 AZR 549/57 - BAGE 7, 267; 7. Mai 1980 - 4 AZR 214/78 - AuR 1981, 124).
  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 92/83

    Anspruch auf Einsichtnahme in innerbehördlichen Schriftverkehr - Anspruch einer

    Sie sollen ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Bediensteten geben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG 24, 247, 256 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, unter II 2 der Gründe; Urteil vom 7. Mai 1980 - 4 AZR 214/78 - ArbuR 1981, 124, 125).

    Unerheblich ist, wie der Arbeitgeber einen Vorgang, der zu den Personalakten gehört, bezeichnet und wo und wie er ihn führt und aufbewahrt (BAG Urteil vom 7. Mai 1980, aaO).

    Dementsprechend hat sich das Bundesarbeitsgericht für die Bestimmung des Begriffs der Personalakten wiederholt auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu § 90 Bundesbeamtengesetz und die Literatur zu dieser Rechtsnorm gestützt (vgl. BAG 24, 247, 256 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 9. Februar 1977, aaO; Urteil vom 7. Mai 1980, aaO, S. 126 f.).

    Auch bei Angestellten des öffentlichen Dienstes muß es entscheidend auf den Zweck des jeweiligen Vorganges ankommen (vgl. BAG Urteil vom 7. Mai 1980, aaO, S. 126).

  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 14 Sa 903/13

    Personalakte - Kopie

    Hierunter sind diejenigen Schriftstücke und Unterlagen zu verstehen, welche der Arbeitgeber als Personalakte führt und die diesen als Bei-, Neben- oder Sonderakten zugeordnet sind ( BAG 16. November 2011 - 9 AZR 573/09 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Personalakte; BAG 07. Mai 1980 - 4 AZR 214/78 - Juris ).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.06.2006 - 10 Sa 665/05

    Anspruch auf Paginierung der Personalakte hinsichtlich der Entfernung eines

    Personalakten sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (so BAG, Urteil vom 07.05.1980, 4 AZR 214/78, [...]) und - für den Bereich des Beamtenrechts - des Bundesverwaltungsgerichts eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Bediensteten betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen.
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